Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes in NRW

7. Dezember 2022

Die Landesregierung hat am 05.12.2022 die Verbändeanhörung über einen Entwurf für eine entsprechende Rechtsverordnung eingeleitet.

Mit der künftigen Baulandmobilisierungs-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sollen 95 Kommunen zusätzliche Instrumente zur Verfügung gestellt werden, um mehr und schneller Bauland erschließen zu können. Dazu zählt unter anderem die Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts auf brachliegende Grundstücke oder die Möglichkeit zur Verhängung eines Baugebots bei dringendem Wohnbedarf der Bevölkerung. Weitere Informationen sowie eine Liste der Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten sind auf der Website des MHKBD verfügbar.

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