Konzeptverfahren als Instrument einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung

31. Mai 2021

Aktuelle Arbeit untersucht die Gemeinwohlorientierung von Konzeptverfahren anhand eines zu diesem Zweck erarbeiteten Kriterienkataloges.
Dieser setzt sich aus Kriterien ausgewählter bestehender Gemeinwohlbewertungen zusammen: das Baugesetzbuch, die Stadtrendite, die Wohngemeinnützigkeit, die Gemeinwohlökonomie, die Wohlstandsforschung und die Gemeinnützigkeitskriterien der Abgabenordnung. Diese Ansätze haben viele Überschneidungen. Soziale Kriterien, ökologische Nachhaltigkeit und Mitwirkungsmöglichkeiten bilden danach den Kern von „Gemeinwohl“. Diese Themenfelder werden durch sechs weitere inhaltliche Schwerpunkte ergänzt und geben damit einen Überblick, wie das Gemeinwohl heute definiert wird. Die untersuchten Konzeptausschreibungen von 28 verschiedenen Städten und Gemeinden enthalten viele dieser Kriterien und sind damit gemeinwohlorientiert. Mitwirkung und Bildungs- und Gesundheitsaspekte haben in den Ausschreibungen noch wenig Gewicht und sind seltener Teil der Ausschreibungen. Hier können und sollten Konzeptverfahren nachgebessert werden. Konzeptausschreibungen bieten Kommunen – im Gegensatz zu anderen Vergabeverfahren – die Möglichkeit, Ziele für die Bebauung festzusetzen, die sich an den lokalen Bedürfnissen und allgemeinen Gemeinwohlkriterien orientieren – damit sind sie ein Instrument einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung. Sie unterscheiden sich aber in Bezug auf die angewendeten Kriterien von Verfahren zu Verfahren, weshalb eine Konzeptausschreibung keine Garantie für eine gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung bietet.
Die Veröffentlichung von Mona Gennies steht auf der Website der TU Berlin zum kostenfreien Download zur Verfügung.

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