Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau?

12. Januar 2024

Stellungnahmen zur geplanten „Bau-Turbo-Norm“

Der aktuelle Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau (§ 246e BauGB) sieht vor, dass Gemeinden unter bestimmten Bedingungen auf einen Bebauungsplan verzichten können, wenn sie schnell Wohnungsbau realisieren möchten. Der Vorschlag hat jedoch einige Kritik hervorgerufen: Neben der Vereinigung für Stadt-, Regional und Landesplanung (SRL), die durch die Umsetzung „für die nächsten Jahrzehnte unabsehbare städtebauliche und soziale Folgeprobleme“ erwartet, haben sich ähnlich auch Hochschullehrende der Stadt- und Raumplanung geäußert, die einen „Angriff auf die in Deutschland etablierte Planungskultur und die Beteiligung der Öffentlichkeit“ sehen. Auch die kommunalen Spitzenverbände, die Deutsche Industrie- und Handelskammer und die Umweltverbände (z. B. Deutsche Umwelthilfe, NABU) sehen den Vorschlag kritisch.

Es gibt jedoch auch Institutionen, in denen der Entwurf positiv aufgenommen wurde, etwa bei Haus & Grund, dem BFW – Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen oder dem GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.

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