Planspiel zur Einführung einer Innenentwicklungsmaßnahme

6. Februar 2019

Die Arbeitsgruppe „Aktive Liegenschaftspolitik“ im „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ hatte im Jahr 2016 eine Erweiterung der bestehenden Instrumentarien zur Baulandaktivierung und die Einführung einer Innenentwicklungsmaßnahme (IEM) vorgeschlagen.

Dieser Vorschlag wurde mit dem Planspiel aufgegriffen: Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Instrumente des Besonderen Städtebaurechts (insbesondere Baugebot, Enteignung, Vorkaufsrecht, städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, städtebauliche Sanierungsmaßnahme) wurde geprüft, ob im Vergleich zu den bestehenden Instrumenten die Einführung des Instruments einer Innenentwicklungsmaßnahme sachgerecht ist.

Der Abschlussbericht, der unter https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/ministerien/BMI/verschiedene-themen/2018/innenentwicklungsmassnahme.html zum Download bereit steht, fasst die Ergebnisse des Forschungsprojektes zusammen.

Die Bearbeiter kommen zu dem Ergebnis, dass mit der Einführung einer IEM eine Regelungslücke im derzeitigen Instrumentarium des Besonderen Städtebaurechts geschlossen würde. Die derzeitig vorhandenen Instrumente zur Mobilisierung von Innenentwicklungspotentialen würden kaum angewendet und seien für die gleichzeitige Mobilisierung von zahlreichen, kleinteilig und dispers im Stadtgebiet verteilten Innenentwicklungspotentialen wenig geeignet.

Die IEM wird von den Planspielkommunen im Grundsatz als hilfreich und zielführend für die Aktivierung und Bebauung von solchen Innenentwicklungspotentialen eingeschätzt, deren Aktivierung bislang an der fehlenden Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer scheitert. Insgesamt sehen die Kommunen in der IEM eine zweckmäßige Ergänzung des Städtebaurechts und ein wichtiges optionales Instrument zur Aktivierung von vorhandenen Baurechten im Innenbereich.

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