Informationen zur Mobilisierung entbehrlicher bundeseigener Flächen

6. Februar 2019

In einem gemeinsamen Schreiben informieren die BImA sowie die kommunalen Spitzenverbände über Verfahrens- und Wertermittlungsgrundsätze bei der Mobilisierung entbehrlicher bundeseigener Flächen für den Wohnungsbau.

Kommunen oder kommunale Wohnungsbauunternehmen können diese Flächen erwerben und darauf neuen Wohnraum schaffen. Oder es können gemeinsame Projekte von BImA und Kommunen auf diesen Liegenschaften realisiert werden.

BImA will auch eigene Wohnungsbauvorhaben umsetzen

Darüber hinaus plant die BImA, eigene Wohnungsbauvorhaben im Rahmen der Wohnungsfürsorge für die Unterbringung von Beschäftigten des Bundes umzusetzen und dadurch ebenfalls zu einer Entlastung angespannter Wohnungsmärkte beizutragen.

In dem Informationsschreiben werden die wesentlichen Verbesserungen der neuen Verbilligungsrichtlinie (VerbR 2018) beim Verkauf von bundeseigenen Flächen an Kommunen vorgestellt. Hierzu zählt zum Beispiel ein Preisnachlass in Höhe von 25.000 Euro je neu geschaffener Sozialwohnung im Geschosswohnungsbau. Zudem gibt es für die Städte, Landkreise und Gemeinden jetzt auch die Möglichkeit, verbilligt erworbene Liegenschaften ohne Rückzahlung des Preisnachlasses an private Dritte weiter zu veräußern, wenn diese sich verpflichten, den Verbilligungszweck zu erfüllen.

In dem Informationsschreiben wird darüber hinaus erläutert, wie die BImA den Wert von Liegenschaften ermittelt. Auch das angewendete Wertermittlungsverfahren, das den üblichen Gepflogenheiten auf dem Immobilienmarkt entspricht, wird genauer dargestellt.

Das Informationsschreiben steht unter https://www.dstgb.de/dstgb/newsletter/Homepage/Aktuelles/2018%20-%202019/Wohnraumoffensive/gemeinsames_Informationsschreiben_final.pdf als PDF-Download zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Erstzugriffsmöglichkeit der Gebietskörperschaften und zur Verbilligung gibt es auf den Internetseiten der BImA unter https://www.bundesimmobilien.de/7948394/erstzugriff-und-verbilligung.

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