24. Juni 2021
Am 23. Juni 2021 ist das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) in Kraft getreten.
Das Baulandmobilisierungsgesetz ist ein Artikelgesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Planzeichenverordnung (PlanZV). Es verfolgt das Ziel einer schnelleren Aktivierung von Bauland zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum. Zu diesem Zweck wurden die bestehenden gemeindlichen Handlungsinstrumente zur Baulandmobilisierung erweitert und planungsrechtliche Erleichterungen für Wohnbauentwicklungen eingeführt.
Weitere Informationen finden sich z. B. auf den entsprechenden Seiten des BMI.